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IMMOBILIENBEWERTUNG MIT DEM SACHVERSTÄNDIGENBÜRO IN REUTLINGEN – was ist Ihr Objekt wert?

Als Experten für Immobilienbewertung erstellen wir Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten) im Sinne des § 194 Baugesetzbuch (BauGB) für bebaute und unbebaute Grundstücke sowie Mieten und Pachten. Wir sind als Immobilienwertgutachter sowohl im Raum Reutlingen als auch bundesweit tätig. Bei Fragen zum Thema Immobilienbewertung oder wenn Sie einen Immobiliensachverständigen brauchen, sind Sie bei uns an der richtigen Adresse!

Die von uns erstellten Gutachten sind juristisch und steuerrechtlich verwertbar!

Immobilienbewertungen werden in der Regel erstellt für:

  • Bebaute Grundstücke (freistehende Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhaushälften, Eigentumswohnungen)
  • Unbebaute Grundstücke (land- und forstwirtschaftliche Flächen, Bauland, Bauerwartungsland, Rohbauland)
  • Renditeobjekte (gemischt genutzte Geschäftshäuser, Wohn- und Geschäftshäuser, Bürogebäude, Lager- und Industriehallen)

EINE IMMOBILIENBEWERTUNG IST AUS VERSCHIEDENEN GRÜNDEN NOTWENDIG

Eine Immobilienbewertung ist kein Ratespiel! Als erfahrenes Bausachverständigenbüro mit Sitz in Reutlingen erstellen wir Verkehrswertermittlungen nach den anerkannten Sachwertverfahren und Ertragswertverfahren als allgemein anerkannte Verkehrswertgutachten.

Folgende Zwecke erfordern eine fundierte Immobilienbewertung:

  • Zum Kauf
    Mit einem Verkehrswertgutachten über das von Ihnen begehrte Objekt können Sie feststellen, ob die Preisvorstellung des Verkäufers realistisch ist.
  • Zum Verkauf
    Der Erfolg bei der Vermarktung einer Immobilie wird mit einem aktuellen Gutachten gesteigert, in welchem auch der Sanierungs- und Modernisierungsbedarf aufgeführt ist, damit Sie rechtssicher Ihr Haus verkaufen können.
  • Bei Erbschaft
    Der für die fällige Erbschaftssteuer vom Finanzamt herangezogene Wert entspricht oft nicht dem realistischen Verkehrswert und hat teure Konsequenzen für die Erben. Erstellen Sie daher unbedingt eine Immobilienbewertung!
  • Bei fehlerhafter Beschreibung von Kaufentscheidungsgrundlagen
    Es kommt vor, dass nach dem Erwerb beim Umbau festgestellt wird, dass Baujahre, Grundstücks- oder Wohnflächenangaben nicht mit den beworbenen Angaben, z. B. im Exposé, übereinstimmen. In diesem Fall ist es ratsam, für das Gebäude eine neue Immobilienbewertung erstellen zu lassen und so Schadensersatz geltend machen zu können.
  • Kalkulation
    Zur genauen Feststellung nicht vorhersehbarer, auf den Erwerber zukommende Kosten sind wir in der Lage, Kalkulationen auf der Basis der aktuell ortsüblichen Handwerkerpreise zur Ertüchtigung des Gebäudes zu erstellen. Dies ist ohnehin ein wesentlicher Bestandteil eines Verkehrswertgutachtens. Darüber hinaus ist eine professionelle Immobilienbewertung juristisch verwertbar.

PROFITIEREN SIE VON UNSEREM UMFANGREICHEN SERVICE für Ihre Immobilie

Neben Immobilienbewertungen sind wir auch in den folgenden Bereichen der richtige Ansprechpartner für Sie:

  • Kaufberatung bei einer gebrauchten Immobilie
    Der Erwerb einer gebrauchten Immobilie stellt die Interessenten häufig vor das Problem, nicht überschauen zu können, welche weiteren Kosten bis zur gewünschten Nutzung noch kommen können. Durch die Besichtigung erhalten wir Angaben zum zusätzlichen finanziellen Bedarf in Bezug auf Sanierung, Renovierung und Modernisierung des Gebäudes.
  • Entschädigungsgutachten
    Immer dann, wenn ein Grundstückseigentümer durch Dritte in seinen Rechten eingeschränkt wird, ist eine Entschädigung fällig. Darüber wird sich in der Regel außergerichtlich geeinigt. Bezüglich der Höhe ermitteln wir für Sie die realistische Entschädigungssumme.

Sie benötigen eine Immobilienbewertung? Dann sind Sie bei uns genau richtig! Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und nehmen Sie Kontakt zu uns auf – die telefonische Erstberatung ist unverbindlich und kostenlos!

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