Schimmelpilz:
Schimmelpilz ist der Klassiker unter den Gebäudeschäden und tritt immer häufiger auf! Ursachen können das Nutzerverhalten, Baumängel und die Folgen von Wasserschäden sein. Im letzten Fall ist es leider so, dass oft zu spät eine Bautrocknung veranlasst wird – und wer bezahlt die? Nach fünf Tagen kann unter Umständen Schimmelpilzwachstum entstehen und der erfordert bei bestätigtem Befall ganz andere und teurere Maßnahmen. Um als Geschädigter eine dauerhafte Entwertung Ihres Vermögens auszuschließen, ist es ratsam, in folgenden Fällen unbedingt eine professionelle und neutrale Schadensbegutachtung durch einen Sachverständigen für Wasserschäden und Schimmelpilzschäden zu veranlassen:
Das genaue Ausmaß der Schimmelpilzbelastung kann der Sachverständige mithilfe von Messtechnik, biologischen Schnelltests und dem Einsatz eines Schimmelspürhundes, der auch lange zurückliegende Altschäden erkennt, zerstörungsfrei feststellen und bei Vorliegen eines Befundes in Zusammenarbeit mit einem Mikrobiologen zur endgültigen Beweisführung Laboranalysen veranlassen. Wir bieten Ihnen:
Feuchtemessung:
Auch Feuchtigkeit zählt zu den Gebäudeschäden, die nicht selten vorkommen. Folgende wesentlichen Verfahren zur Messung von Bauteilfeuchte können Ihnen unsere Sachverständigen im Rahmen der Schadensbegutachtung anbieten:
Unser Leistungsspektrum spricht Sie an? Nehmen Sie Kontakt zu unseren Sachverständigen auf, wenn Sie eine Schadenbegutachtung für Ihr Objekt benötigen!