Navigation überspringen Sitemap anzeigen

WOHNFLÄCHENVERMESSUNG IN REUTLINGEN und Umgebung mit Ihrem Gutachter

Einer Studie zufolge wird in 80% aller Mietverträge die Wohn- bzw. Gewerbefläche größer angegeben, als tatsächlich vorhanden. In so einem Fall können wir als Ihre unabhängigen Gutachter im Raum Reutlingen eine Wohnflächenvermessung vornehmen. Dabei ermitteln wir mithilfe von Präzisionsmessgeräten verbindlich die korrekten Flächengrößen.

Für die Wohnflächenbemessung können drei gültige Regelungen zur Anwendung gebracht werden. Dazu zählen:

  1. DIN 277
  2. §§ 42 bis 44 II.BV
  3. seit 01.01.2004 die Wohnflächenverordnung (WoFlVO)

WIR ÜBERPRÜFEN, ob die Angaben zur Größe der Wohnfläche korrekt sind

Ist anhand der Ergebnisse der Vermessung die Wohn- oder Gewerbefläche tatsächlich kleiner als ausgewiesen, können die Betriebskosten (sollten diese nach Wohnfläche als alle Mieter verteilt sein) neu kalkuliert und angepasst werden. Ebenso müssten dann die aktuellen Mietzahlungen sowie die Zahlungen der vergangenen Jahre neu berechnet werden. Bei einer Abweichung von mehr als 10 % der Flächenangaben stellt dies grundsätzlich einen Mangel dar und berechtigt sowohl zu einer Mietminderung als auch zur Rückforderung von bereits zu viel gezahlten Mieten.

Sie haben die Annahme, dass die im Mietvertrag festgelegten Flächengrößen für Ihr Objekt nicht stimmen? Dann sollten Sie eine Wohnflächenvermessung vornehmen lassen!

ERFAHRENER GUTACHTER FÜR DIE VERMESSUNG VON WOHNFLÄCHEN

Zweck einer Wohnflächenvermessung:

Bei dem geplanten Verkauf eines älteren Einfamilien- oder Reihenhauses ist eine aktuelle Wohnflächenberechnung oft von größter Wichtigkeit, denn im Laufe der Zeit wurden in diesen Häusern Untergeschossräume, Dachgeschossräume oder Abstellräume zu Kinder- oder Jugendzimmer ausgebaut. Um damit eine falsche „Bewerbung“ der Immobilie zu vermeiden, die im schlechtesten Fall zu einer Rückabwicklung eines Kaufvertrages führen kann, ist die Beurteilung eines Sachverständigen der Räume unbedingt notwendig. Des Weiteren prüfen die Kreditgeber der Käufer die Wohnfläche nach einem gewissen Zeitraum nach, mit der Konsequenz, dass ein solcher „zu Wohnzwecken ausgebauter Nutzraum“ bei der Finanzierung fälschlicherweise als Wohnfläche angegeben wurde, jedoch gar keine ist. Denn die Wertigkeit einer Immobilie wird von den meisten Kreditgebern über die Wohnfläche definiert. Dies kann die Kündigung des Kredits für die Käufer und juristische Konsequenzen für den damaligen Verkäufer nach sich ziehen. Um dies zu vermeiden, empfiehlt sich bei dem Verkauf einer Immobilie eine sachverständige Wohnflächenvermessung.

Falsche Angabe im Mietvertrag:

Einer Studie zufolge wird in 80 % aller Mietverträge die Wohn- bzw. Gewerbefläche größer angegeben als tatsächlich vorhanden. In solchen Fällen können wir als Ihr unabhängiger Gutachter im Raum Reutlingen eine Wohnflächenvermessung vornehmen. Wir ermitteln mithilfe von Präzisionsmessgeräten und Fotodokumentation verbindlich die korrekten Flächengrößen. Diese gutachterliche Wohnflächenberechnung ist juristisch verwertbar.

Sprechen Sie unseren erfahrenen Bausachverständigen einfach an, wenn Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen wollen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage und helfen Ihnen gerne weiter!

Zum Seitenanfang